Titelbild des Ratgebers: Cookie-Banner

Einen Cookie-Banner brauchen Sie nur, wenn Ihre Website Informationen auf dem Gerät des Besuchers speichert oder ausliest, die für den Betrieb der Seite nicht unbedingt nötig sind. Das steht in § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Läuft auf Ihrer Seite kein Tracking, kein Google Analytics, kein Facebook-Pixel und kein eingebettetes YouTube-Video, dann können Sie sich den Banner oft schenken. Wir haben das bei unserer eigenen Seite so gemacht.

Dass viele trotzdem einen Banner haben, liegt weniger am Gesetz als an Unsicherheit. Er ist ein Pflaster, das man vorsichtshalber aufklebt. Das kostet allerdings etwas, und dazu kommen wir gleich.

Was das Gesetz verlangt

Wer Informationen im Endgerät eines Besuchers speichert oder dort abruft, braucht dessen Einwilligung. So fasst es eRecht24 zusammen. Das gilt nicht nur für Cookies, sondern auch für Local Storage und Fingerprinting. Ausgenommen sind Zugriffe, die für einen Dienst, den der Nutzer ausdrücklich angefordert hat, unbedingt erforderlich sind. Typische Beispiele sind ein Warenkorb, eine Anmeldung oder die Speicherung der Cookie-Entscheidung selbst.

Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder, nach eRecht24 bis zu 300.000 Euro. Auch Mitbewerber und Verbraucherverbände können wettbewerbsrechtlich vorgehen. Die IT-Recht Kanzlei verweist dazu auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025. Es geht dabei vor allem um Tracking und Werbung: Reichweitenmessung, Remarketing und Nutzerprofile.

Wann Sie keinen Cookie-Banner brauchen

Auf einer einfachen Firmenseite mit WordPress ist die Lage oft entspannt. Eine Standard-Installation setzt für normale Besucher, die sich nicht anmelden und nichts kommentieren, nach Einschätzung von Kopf & Stift keine Cookies. Ein Banner ist dann nicht nötig, wenn zusätzlich Folgendes stimmt:

  • Es läuft kein Google Analytics und kein Google Tag Manager.
  • Es gibt keinen Facebook-Pixel und kein Retargeting.
  • Schriften kommen vom eigenen Server, nicht von Google.
  • YouTube-Videos, Google Maps und Social-Media-Einbettungen sind entweder nicht vorhanden oder laden erst nach einem Klick des Besuchers.
  • Es ist kein Google reCAPTCHA im Formular.
  • Kommentar-Cookies sind abgeschaltet, oder Kommentare gibt es nicht.

Der Punkt mit den Plugins wird gern vergessen. Auch Erweiterungen können Cookies setzen, und Sie wissen es oft nicht.

Wann Sie einen Cookie-Banner brauchen

Sobald Sie Besucher messen oder Werbung ausspielen, ist die Einwilligung fällig, und zwar vor dem ersten Laden des Dienstes. Das betrifft Google Analytics, Meta-Pixel, Google Ads mit Remarketing und im Zweifel auch eingebundene Videos oder Karten, die schon beim Seitenaufruf Daten an Dritte schicken. Und ein Banner muss ehrlich sein. Nach der IT-Recht Kanzlei sind unzulässig:

  • Hinweise nach dem Muster „Wenn Sie weitersurfen, stimmen Sie zu"
  • vorausgefüllte Häkchen
  • „Ablehnen" nur auf einer tieferen Ebene versteckt
  • Gestaltungen, die einen zum Zustimmen drängen

Wer einen Cookie-Banner einsetzt, muss ihn also auch richtig einsetzen. Ein halb funktionierender Banner ist schlechter als keiner.

Was uns der Cookie-Banner gekostet hat

Wir hatten bis Anfang Oktober ein Cookie-Banner-Plugin auf unserer Seite. Dann haben wir geprüft, was die Seite überhaupt lädt: nichts von Dritten, keine Cookies, nichts im Local Storage. Der Banner hat also nichts geschützt, er hat nur Zeit gekostet. Nach unseren Messungen kostete das Plugin etwa 15 bis 19 Punkte im PageSpeed-Wert. Wir haben es am 4. Oktober entfernt. Danach lag die Seite auf dem Computer bei 100 von 100 Punkten, mobil bei 94.

Das heißt nicht, dass jeder seinen Cookie-Banner löschen sollte. Es heißt nur: Er gehört dorthin, wo er etwas zu tun hat.

So prüfen Sie Ihre Seite in fünf Minuten

  1. Öffnen Sie Ihre Seite in einem privaten Browserfenster.
  2. Drücken Sie F12 und wechseln Sie auf den Reiter „Anwendung" (im Firefox „Speicher").
  3. Schauen Sie unter „Cookies" und „Local Storage" nach. Ist alles leer, setzt Ihre Seite nichts.
  4. Wechseln Sie auf „Netzwerk", laden Sie die Seite neu und sehen Sie sich die Adressen an. Taucht dort etwas auf, das nicht zu Ihrer eigenen Domain gehört, müssen Sie klären, was das ist und ob Sie es brauchen.

Finden Sie dort Dinge, die Sie nicht erklären können, melden Sie sich gern bei uns. Dann schauen wir gemeinsam nach und sagen Ihnen, ob ein Banner nötig ist oder ob sich das Problem anders lösen lässt. Eine Datenschutzerklärung brauchen Sie in jedem Fall, auch ohne Banner. Worauf es dabei ankommt, steht in unserem Beitrag zu Impressum und Datenschutz.

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