Titelbild des Ratgebers: Impressum und Datenschutz

Bei Impressum und Datenschutz passieren die Fehler selten aus Nachlässigkeit. Meist ändert sich einfach die Rechtslage, und der Text auf der Seite bleibt stehen. Seit Mai 2024 gilt zum Beispiel das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) statt des Telemediengesetzes, und seit Juli 2025 gibt es die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung nicht mehr. Wer beides nie angepasst hat, steht mit einem veralteten Impressum im Netz.

Das kann teuer werden. Nach Angaben der IHK drohen bei fehlenden, falschen oder unvollständigen Angaben Bußgelder bis zu 50.000 Euro, dazu kommen Abmahnungen von Mitbewerbern. Hier sind die sieben Fehler, auf die wir bei Betriebsseiten zuerst achten.

1. Das Impressum ist versteckt

Ein Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Laut IHK genügt es nach Auffassung des Bundesgerichtshofs, wenn man es über zwei Links erreicht. Ein kleiner, blasser Link ganz unten rechts reicht dem OLG Frankfurt zufolge nicht. Prüfen Sie das auf dem Handy, nicht nur am Bildschirm. Dort rutscht der Footer-Link gern aus dem Blickfeld oder ist mit dem Daumen kaum zu treffen.

2. Ein Postfach statt einer Anschrift

Gefordert ist eine ladungsfähige Anschrift, also eine, unter der man Sie erreichen und Ihnen Post zustellen kann. Ein Postfach reicht nicht. Das Landgericht Traunstein sah darin einen Abmahngrund, berichtet die Kanzlei WBS. Das gilt auch, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten: Die Adresse muss erreichbar sein, sie muss aber nicht mit der Adresse beim Finanzamt übereinstimmen.

3. Kontaktdaten in Impressum und Datenschutz sind unvollständig oder Platzhalter

Pflicht sind neben Name und Anschrift eine E-Mail-Adresse, und die IHK nennt zusätzlich die Telefonnummer. Als einzige Telefonnummer eine teure Mehrwertdienste-Nummer anzugeben, ist laut BGH unzulässig. Auch Füllwerte wie „000" in einem Pflichtfeld hat das OLG Frankfurt als Wettbewerbsverstoß gewertet. Und nach einem Umzug gehört die Website auf die Liste der Dinge, die sofort angepasst werden müssen. Veraltete Angaben sind ein Fehler wie jeder andere.

4. Impressum und Datenschutz: Die Rechtsgrundlage ist von gestern

Taucht in Ihrem Impressum noch „§ 5 TMG" auf? Dann ist der Text älter als zwei Jahre. Die Pflicht steht heute in § 5 DDG. Ein Gesetzesverweis allein ist kein Drama, aber er zeigt, dass seit Jahren niemand mehr draufgeschaut hat. Wichtiger ist der Hinweis auf die EU-Streitbeilegungsplattform („OS-Plattform"). Die Kommission hat sie am 20. Juli 2025 eingestellt. Laut WBS ist die Pflicht zum Hinweis damit entfallen, und wer weiter auf die Plattform verweist, kann sogar wegen Irreführung abgemahnt werden. Bleiben kann dagegen der Hinweis zur Verbraucherschlichtung, wenn er für Ihren Betrieb nötig ist. Ob das der Fall ist, hängt von Ihrem Geschäft ab. Wir klären das gern im Einzelfall.

5. Steuernummer statt Umsatzsteuer-ID

Das kommt öfter vor, als man denkt. Ins Impressum gehört die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, und nur, wenn Sie eine haben. Die Steuernummer vom Finanzamt hat dort nichts zu suchen (Überblick für Kleinunternehmer). Auch Ihre Bankverbindung, die private Handynummer und Ausweiskopien gehören nicht hinein.

6. Die Datenschutzerklärung passt nicht zur Seite

Der häufigste Grund: Der Text stammt von einem Generator oder von einer anderen Seite und nennt Dinge, die auf Ihrer Seite gar nicht laufen, etwa Google Analytics, ein Facebook-Pixel oder einen Newsletter-Dienst. Gleichzeitig fehlt, was wirklich passiert. Ein Kontaktformular verarbeitet Daten. Der Server speichert beim Aufruf die IP-Adresse in Logdateien. Eine eingebundene Karte lädt Inhalte von Dritten.

Die Erklärung muss beschreiben, was auf Ihrer Seite tatsächlich passiert, nicht mehr und nicht weniger. Bei unserer eigenen Seite haben wir im Oktober genau deshalb aufgeräumt. Kalender, Newsletter, Karte, Zahlungsdienst und Analyse standen im Text, liefen aber nicht. Sie sind raus.

7. Schriften kommen von Google

Wer Schriften direkt von den Servern von Google lädt, übermittelt die IP-Adresse seiner Besucher an Google. Das Landgericht München I hat am 20. Januar 2022 deshalb einem Besucher 100 Euro Schadensersatz zugesprochen, weil das auch lokal möglich gewesen wäre (siehe WBS). Danach gab es eine Welle von Abmahnungen. Die Lösung ist einfach: Schriften vom eigenen Server laden. Bei Elementor geht das über eine Einstellung, bei anderen Themes über ein kleines Plugin oder die Schriftdateien direkt.

So prüfen Sie es selbst. Öffnen Sie Ihre Seite im Browser, drücken Sie F12, wechseln Sie auf „Netzwerk" und laden Sie die Seite neu. Tippen Sie „google" in das Suchfeld. Bleibt die Liste leer, ist alles in Ordnung.

Impressum und Datenschutz zum Abhaken

Öffnen Sie Impressum und Datenschutzerklärung nebeneinander und gehen Sie die sieben Punkte durch. Bei Impressum und Datenschutz lohnt sich das einmal im Halbjahr. Das dauert zehn Minuten und kostet nichts. Wer die ganze Seite durchgehen will, findet im Zehn-Minuten-Selbsttest zwölf weitere Punkte. Finden Sie dabei Dinge, bei denen Sie unsicher sind, schreiben Sie uns. Wir schauen uns das an und sagen Ihnen, was wirklich geändert werden muss und was nicht.

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