Ob Ihre Website barrierefrei sein muss, hängt davon ab, was Sie darauf anbieten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025, aber nicht für jede Seite. Eine reine Firmenpräsentation ohne Verkauf und ohne Buchung fällt nach der Darstellung von eRecht24 nicht darunter. Sobald Sie online verkaufen oder Termine buchen lassen, sieht es anders aus. Und für ganz kleine Betriebe gibt es eine Ausnahme.
Wir erklären Ihnen kurz, ob Sie eine barrierefreie Website brauchen, und zeigen Ihnen danach sechs Dinge, die Sie auch ohne gesetzliche Pflicht verbessern sollten. Eine barrierefreie Website ist nämlich auch für alle anderen besser, und sie ist am Ende schlicht die bessere Website.
Wer eine barrierefreie Website braucht
Das BFSG richtet sich an Anbieter, die Verbrauchern bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Nach eRecht24 zählen dazu Online-Verkäufe, Terminbuchungen und andere Zwischenschritte auf dem Weg zu einem Verbrauchervertrag. Ein Shopsystem ist dafür nicht nötig. Ist die Seite betroffen, gilt die Pflicht für die gesamte Website.
Das Händlerbund-Portal hält fest, dass der gesamte B2B-Handel ausgenommen ist, weil das Gesetz nur Angebote für Verbraucher erfasst. Reine Präsentationsseiten sind nur dann erfasst, wenn man den Zugang mit seinen Daten bezahlt.
Praktisch heißt das:
- Eine Handwerker-Seite mit Leistungsübersicht und Kontaktformular ist in der Regel nicht betroffen.
- Ein Friseursalon, bei dem man online einen Termin buchen kann, ist es.
- Ein Onlineshop ist es auf jeden Fall.
Der Spielraum bei der Auslegung ist groß. eRecht24 weist selbst darauf hin, dass die Abgrenzung noch nicht in allen Fällen geklärt ist, etwa bei Kontaktformularen. Der Stand hier ist Oktober 2026.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat, ist bei Dienstleistungen wie Onlineshops ausgenommen. Beide Grenzen gelten zugleich, wie der Händlerbund erklärt. Wer sich auf die Ausnahme beruft, muss das dokumentieren und die Begründung der Behörde auf Nachfrage vorlegen. Für verkaufte Produkte gilt die Ausnahme dagegen nicht.
Bei Verstößen sind nach eRecht24 je nach Art Bußgelder bis zu 10.000 oder bis zu 100.000 Euro möglich. Zusätzlich können Mitbewerber abmahnen, wenn ein Wettbewerbsverstoß vorliegt.
Unser Rat: Auch wenn Sie sicher ausgenommen sind, lohnt sich eine barrierefreie Website. Menschen mit Sehschwäche, mit zitternden Händen oder mit nur einer Hand zum Bedienen des Handys sind genau die Kunden, die Sie sonst verlieren.
Sechs Dinge für eine barrierefreie Website
1. Kontrast prüfen. Grauer Text auf hellgrauem Grund sieht elegant aus und ist für viele nicht lesbar. Als Faustregel für normalen Text gilt laut den Web-Standards ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1. Mit dem kostenlosen WebAIM Contrast Checker prüfen Sie zwei Farben in Sekunden.
2. Bilder beschreiben. Jedes Bild, das etwas aussagt, braucht einen Alternativtext. Ein Screenreader liest ihn vor. „Foto" hilft nicht, „Tischler beim Einbau einer Küchenzeile in Essen-Werden" schon. Rein dekorative Bilder bekommen einen leeren Alternativtext.
3. Überschriften in Ordnung bringen. Genau eine H1 pro Seite, darunter H2 und H3 in sinnvoller Reihenfolge, ohne Ebenen zu überspringen. Wer mit einem Screenreader unterwegs ist, springt über die Überschriften. Bei unserer eigenen Seite haben wir genau das im Oktober aufgeräumt.
4. Mit der Tastatur durchkommen. Drücken Sie auf Ihrer Seite wiederholt die Tab-Taste. Sehen Sie immer, wo Sie gerade sind? Kommen Sie an jeden Knopf, auch ins Menü? Wenn nicht, ist das für Tastaturnutzer ein Problem.
5. Formulare beschriften. Jedes Feld braucht eine sichtbare Beschriftung, nicht nur einen Platzhalter, der beim Tippen verschwindet. Fehlermeldungen sollen sagen, was falsch ist.
6. Links aussagekräftig machen. „Hier klicken" sagt dem, der nur die Linkliste hört, nichts. „Preisliste als PDF herunterladen" schon.
Mit PageSpeed Insights oder dem Lighthouse-Test im Browser bekommen Sie außerdem einen Wert für „Barrierefreiheit". Er findet nicht alles, ist aber ein guter erster Anhaltspunkt. Unsere Seite lag früher bei 78 Punkten und liegt heute bei 100. Wie Sie den Rest Ihrer Seite in zehn Minuten durchsehen, zeigt unser Selbsttest.
Wie es weitergeht
Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Seite zu den betroffenen gehört, und dann, was sich an einer barrierefreien Website ohne großen Aufwand verbessern lässt. Wenn Sie unsicher sind, schreiben Sie uns, was Sie online anbieten. Wir schauen es uns an und sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist und was nur nett wäre.
